Wir. Für Freising.
Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als
Meister (m/w/d) für Veranstaltungstechnik im Kulturamt
Das zahlen wir:
bis Entgeltgruppe 9b TVöD
Arbeitszeitregelung:
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden oder in Teilzeit nach Abstimmung
Bewerbungsfrist:
bis spätestens 06.04.2025
Start:
01.07.2025
Das sind Ihre Aufgaben:
- Veranstaltungsvorbereitung und -betreuung sowie Koordination der Veranstaltungsabläufe
- Einrichtung und Bedienung der Haus- und Veranstaltungstechnik sowie selbstständige technische Umsetzung künstlerischer Vorgaben
- Übergreifender Einsatz in den Bereichen Beleuchtung, Ton und Bühnentechnik auf allen städtischen Bühnen (generalsaniertes Asamtheater, Lindenkeller, Luitpoldhalle)
- Wartung und Instandhaltung von Bühnen und Geräten
- Anleitung und Unterweisung der Bühnenhelferinnen und Bühnenhelfer
- Allgemeine organisatorische Tätigkeiten im Verwaltungsbereich
- Umbau von Bühne und Technik
Zwingende Anforderung:
- Abgeschlossene Ausbildung als Meister (m/w/d) für Veranstaltungstechnik mit nachweislicher Berufserfahrung
Damit können Sie punkten:
- Umfangreiche Kenntnisse in Lichttechnik
- Führerscheinklasse B
- Bereitschaft zu flexiblen und auch unregelmäßigen Arbeitszeiten; auch nächtliches Arbeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen stellt für Sie kein Problem dar; in diesem Zusammenhang wohnen Sie idealerweise in der Region Freising
- Körperliche Belastbarkeit, Schwindelfreiheit sowie ein guter Teamgeist
Damit punkten wir:
- Krisensicherer und modern ausgerichteter Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
- Möglichkeit zur mobilen Arbeit nach Vereinbarung
- Wir garantieren eine ausführliche und umfangreiche Einarbeitung innerhalb eines professionell begleiteten Onboarding-Prozesses
- Faire Lohngestaltung und zusätzliche leistungsabhängige Vergütung
- Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vorliegendem Kindergeldbezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung) extra
- Betriebliche Altersvorsorge: selbstverständlich – und dies ohne Einzahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie hier: bvk-zusatzversorgung.de/Service/Broschueren
- Übernahme der Fahrtkosten bei Nutzung des ÖPNV
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünftagewoche
- Kostengünstige Dienstwohnung (je nach Verfügbarkeit)
- Vielzahl an Fortbildungsangeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden
Interesse? Fragen?